Der Prozess gegen den Friedensaktivisten Thomas H. geht in die vierte Runde
Der Staatsschutz führt Akten
Eine besondere Brisanz könnte das Verfahren noch entwickeln, weil ein Blick in die Prozessakten für den Angeklagten Erschreckendes zu Tage förderte: Die Polizei führt über einen bisher unbescholtenen Bürger politische Akten. Die ermittelnde Polizeibehörde hat im Laufe des Verfahrens bei der Staatsschutzabteilung – also der Abteilung für politische Kriminalität – des LKA angefragt. Dabei stellte sich heraus, dass der Staatsschutz eine Akte zu Thomas H. führte und Daten daraus bereitwillig übermittelte. Aus diesen Akten gehen insbesondere die Zugehörigkeit zu einer demokratischen, im Bundestag vertretenen Partei hervor sowie weitere politische Tätigkeiten. Diese Art von „Gesinnungsschnüffelei“ gegen die Aktivitäten eines Friedensaktivisten ist eine wirkliche Zumutung. Wie bereits in anderen Fällen wird auch hier eine weitere Klärung vorangetrieben werden. Thomas H. hat dafür Akteneinsicht beim Staatsschutz beantragt, bisher hat sich allerdings nur der Datenschutzbeauftragte gemeldet, der versucht zur Klärung beizutragen. Mittlerweile sind jedoch mehrere Monate vergangen, sodass die Gefahr besteht, dass das Auskunftsgesuch verschleppt werden soll. Das Landeskriminalamt sollte hier schleunigst dazu übergehen, das Auskunftsgesuch von Thomas H. zu beantworten, um zu Klarheit über die Form der Überwachung zu verhelfen.