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Staatliche Überwachung: Fundbüros greifen auf heikle Daten zu

«Im Rahmen eines Strafverfahrens» oder zur «Suche und Rettung vermisster Personen» – dazu soll das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) ausschliesslich genutzt werden. Zumindest auf dem Papier.

Eine Recherche von SRF Data lässt daran zweifeln. Demnach haben einige wenige Gemeinden aus den Kantonen Zürich und Aargau Zugriff auf Daten, die laut Gesetz gespeichert werden müssen. Namentlich deren Fundbüros: Diese stellen über ein zentrales System Anfragen an die Datenbanken der Schweizer Mobilfunkanbieter. Damit lassen sich die Eigentümer von verlorenen Mobiltelefonen feststellen.

Den Bericht gibt's hier.