8,50 Euro? Nur auf dem Papier
Seit dem 1. Januar 2015 gilt der Mindestlohn. Vielen geringfügig Beschäftigten wird dieser aber vorenthalten. Dies zumindest legt eine Studie nahe, aus der die “SZ” zitiert. Demnach bekamen 2015 nur knapp die Hälfte der Minijobber 8,50 Euro pro Stunde.