Billiges Erinnern
Mit einer Sammelklage in den USA intervenieren Vertreter der Herero und der Nama in Bemühungen Berlins um die kostengünstige Beendigung des Streits um Entschädigung für deutsche Kolonialverbrechen. Die Nachkommen der Opfer fordern Kompensationen für den Raub von Land und Vieh sowie für den Genozid an ihren Vorfahren in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika. Die Bundesregierung war gerade dabei, mit Namibias Regierung eine Verhandlungslösung im Entschädigungsstreit zu erzielen; Windhoek sollte auf alle Kompensationen verzichten und im Gegenzug eine “Zukunftsstiftung” erhalten, um die materiell leer ausgehenden Herero und Nama mit Gedenkstätten und anderen Projekten einer preiswerten “Erinnerungskultur” abzuspeisen. Berlin rechnet sich gute Chancen aus, Entschädigungsklagen abwehren zu können: Die zum Tatzeitpunkt gültigen Völkerrechtsnormen böten keine Handhabe gegen die Massaker in Deutsch-Südwestafrika, heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags; Genozid wiederum sei erst seit 1948 ein Straftatbestand und könne nicht rückwirkend geahndet werden. Die “Zukunftsstiftung” sollte in Kürze mit einer offiziellen Entschuldigung des Bundespräsidenten auf den Weg gebracht werden. Dieser Zeitplan steht nun wegen der Sammelklage in Frage.