Die europäische Rechtsgemeinschaft
Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen übt zum wiederholten Male scharfe Kritik an der Flüchtlingsabwehr der EU. Mit Blick auf die desaströsen Bedingungen, unter denen Flüchtlinge auf den griechischen Inseln leben müssten, sei es dringend notwendig, zumindest eine größere Zahl von ihnen auf das griechische Festland zu holen und ihre Umverteilung in andere EU-Staaten endlich im zugesagten Umfang vorzunehmen, fordert ein UNHCR-Vertreter in Athen. Berlin lehnt dies ab; die Bundesregierung verlangt im Gegenteil den Rücktransport der Flüchtlinge von den griechischen Inseln in die Türkei und die Wiederaufnahme von “Dublin III”-Abschiebungen aus Deutschland nach Griechenland. Rechtliche Bedenken der Athener Asylbehörde, die darauf verweist, dass die Türkei keineswegs ein “sicherer Drittstaat” ist, führen in der deutschen Hauptstadt ebensowenig zu einem Kurswechsel wie aktuelle Berichte von Menschenrechtsorganisationen, laut denen in Griechenland hunderte unbegleitete minderjährige Flüchtlinge entgegen international gültigen Normen in Haft gehalten werden, teils in Polizeizellen und oft unter desaströsen hygienischen Bedingungen. Während Berlin den Abschiebedruck in jede Richtung erhöht, erreicht die Zahl der Flüchtlinge, die beim Einreiseversuch übers Mittelmeer zu Tode kommen, neue Negativrekorde.