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Lest Euch mal diesen Artikel von Arno Klönne in Ruhe durchSo kann man auch schnell ein Botnetz bauen

Schleierfahndung

Die S. hat mit einem Schleier erst einmal nichts zu tun. Die damit bezeichneten Gesetze erlauben es Polizisten der Bundespolizei und Polizisten in einigen Bundesländern, jeden Menschen ohne Verdacht und ohne Anlass anzuhalten und seine Identität festzustellen. Das klingt solange nicht schlimm, bis man sich anschaut, was sie dazu alles dürfen: Sie dürfen nach dem Ausweis fragen, aber sie dürfen die Person auch festhalten und gar in Gewahrsam nehmen, sie dürfen Fingerabdrücke abnehmen und nach besonderen Merkmalen suchen und sie dürfen den Betroffenen oder die Betroffene vollständig durchsuchen und alles, was dabei gefunden wird, gegen ihn oder sie verwenden – selbstverständlich gegen den Willen des Schleierverdächtigen und auch mit Zwang, also mit Gewalt.

Den Artikel gibt's auf Neusprech.org.

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