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NSA: Ohnmacht des Rechtsstaats

Mitarbeiter des US-Geheimdienstes NSA haben sich nach aller Voraussicht nach deutschem Strafrecht strafbar gemacht. Auch wenn im Ergebnis absehbar keine Verurteilung der Täter vor deutschen Gerichten zu erwarten ist, aber schon die Einleitung eines offiziellen Ermittlungsverfahrens der Bundesanwaltschaft wäre ein wichtiges Signal, das auch die Politik unter Druck setzen würde, die rechtswidrigen Zustände nicht weiter kleinzureden. Das seitens der Bundeskanzlerin in Aussicht gestellte „No Spy-Abkommen“ könnte zumindest klare inhaltliche Positionen für einen transatlantischen Rechtsdiskurs über Spionage und Datenschutz schaffen. Jedoch hilft nur ein Abkommen, welches die Rechte der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung nach deutschen Datenschutzstandards gewährleistet und nicht durch weitreichende Ausnahmetatbestände unter dem Vorwand der „Terrorbekämpfung“ aufgeweicht wird, wirklich weiter. Zudem wäre ein europäisches Abkommen mit den USA einem bilateralen, deutsch-amerikanischen Abkommen vorzuziehen.

Die Analyse von Norbert S. Anschütz gibt's auf den NachDenkSeiten.

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