15-jährige Schüler werden trotz andauerndem Schulbesuch vom Jobcenter zur Stellensuche aufgefordert und bei Weigerung sanktioniert
In Nienburg müssen sich Schüler aus Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften vorm Jobcenter rechtfertigen, wenn sie nach ihrem 15. Geburtstag weiterhin zur Schule gehen wollen. Die sogenannte Verfolgungsbetreuung, die ab diesem Alter greift, beinhaltet Einladungen zu Terminen mit Rechtsfolgenbelehrungen, die bei Nichteinhaltung Sanktionen gegen die Minderjährigen zur Folge haben können. Die Zeitung „Junge Welt“ (jW) berichtet über einen aktuellen Fall, in dem zwei Brüder, deren Eltern mit Hartz IV aufstocken, massiv vom Nienburger Jobcenter unter Druck gesetzt, weil sie weiterhin zur Schule gehen wollen.
Bildungspolitik a la “Agenda 2010”. Den Bericht hat gegen-hartz.de. An dieser Stelle sei nochmal daran erinnert, dass ich den Namen “Hartz-4” für solch ein Programm des Asozialstaates für sehr gut halte – wer könnte ein besserer Namensgeber sein, als ein Personalchef, der mit dem Betriebsratsvorsitzenden nach Brasilien zum Bumsen geflogen ist?