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Brief an Merkel und EU-Kommission: Datenschutzkonferenz fordert Aussetzung des Safe-Harbor-AbkommensDas journalistische Totalversagen des Herrn Deppendorf

Wiederaufnahme von Mollaths Verfahren abgelehnt

Begründung:

Das Landgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 24.Juli 2013 die Wiederaufnahmeanträge zugunsten des Untergebrachten Gustl Mollath als unzulässig verworfen. Es kann weder im Wiederaufnahmeantrag des Untergebrachten noch im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft einen zulässigen Wiederaufnahmegrund erkennen und sieht daher keine Möglichkeit für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Das Gesetz erlaubt nur in engen Grenzen die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Urteils. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach am 08.August 2006 Herrn Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei und ordnete gleichzeitig seine Unterbringung an. Die hiergegen eingelegte Revision vor dem BGH blieb erfolglos. Das Urteil wurde damit rechtskräftig. Ausschließlich die im Gesetz genannten Gründe können einen zugunsten eines rechtskräftig Verurteilten gestellten Wiederaufnahmeantrag rechtfertigen. Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt.

(Quelle: Presseerklärung des Landgerichts Regensburg)

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