NSU-Prozess: Türken müssen draußen bleiben
Als der Prozess gegen Jörg Kachelmann jeden Tag die Medien bewegte, nahmen am Verfahren mit einer absoluten Selbstverständlichkeit auch Journalisten aus der Schweiz teil. Von den 48 Plätzen hatte das Landgericht Mannheim zehn Stühle für die Schweizer Medien zur Verfügung gestellt. Immerhin, so begründete das Gericht damals die Entscheidung, seien wegen der Staatsangehörigkeit Kachelmanns die Schweizer Medien angemessen zu berücksichtigen. Was wäre los gewesen, wenn es anders gewesen wäre? Celal Özcan fragte in der „taz“ zu Recht, was passiert wäre, wenn im Jahr 2007 beim Prozess gegen Marco Weiss wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs in Antalya die türkischen Justizbehörden keine deutschen Pressvertreter zugelassen hätten?
Was soll man da noch sagen?