Die Evolutionstheorie darf als experimentell bestätigt gelten – Bundesregierung schönt Armutsbericht
In Gesetz gegossene Verfassungswidrigkeit
Selbst nach jetziger Rechtslage der Sozialgesetzgebung ist der Löwenanteil der ausgesprochenen Sanktionen eher zweifelhaft bis deutlich rechtswidrig. Obschon der Boulevard-Journalismus, der allerdings mit einigen seiner Argumentationsmuster inzwischen bis weit in die vermeintlich seriösen Medien hineinreicht, wie auch die Stammtische die Ursachen hierfür sofort holzschnittartig bei den „faulen Arbeitslosen“ finden, ist nicht die Ablehnung von Jobangeboten der Hauptgrund dieser Sanktionen, sondern in rund 70 Prozent der Fälle handelt es sich sogenannte Meldeversäumnisse. Dies kann ebenso ein nicht eingehaltener Gesprächstermin wie auch ein Termin, der wegen verspäteter Benachrichtigung nicht wahrgenommen werden konnte. Immer wieder wird von Betroffenen darüber berichtet, dass Einladungsschreiben erst am Vortag oder am Tag des Gesprächstermins die Eingeladenen erreichen. Gelegentlich auch erst nach diesem. Zunehmend gibt es Sanktionierungsversuche seitens der Jobcenter, welche trotz einer vorliegenden ärztlichen Krankschreibung auf ein Erscheinen der Betreffenden bestehen oder alternativ eine ärztliche Bettlägerigkeitsbescheinigung fordern. Trotz Krankschreibung könnten die Betreffenden einen Termin wahrnehmen.
Lutz Hausstein räumt in seinem Bericht schonungslos mit den Lügen der neoliberalen Unterdrücker auf.