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Menschenrechtsbeauftragte fordert Entschädigung für Gustl Mollath

Maria Fick: Ein Mann, bei dem keine eindeutige psychiatrische Erkrankung festgestellt/diagnostiziert wurde, darf meines Erachtens nicht über fast 7 Jahre auf einer geschlossenen Station einer forensischen Abteilung untergebracht werden, auch wenn er möglicherweise eine Tätlichkeit (Schlagen und Würgen seiner damaligen Ehefrau) begangen hat. Dies ist ein Freiheitsentzug, der nicht angemessen ist. Wegen dieser vermeintlichen Tat wurde er als "schwer allgemeingefährlich" eingestuft und deshalb fortgesetzt untergebracht.

Können Sie uns erklären, warum die Grundlage für die Einweisung von Herrn Mollath ihrer Meinung nach zweifelhaft sind?

Maria Fick: Als Zeugin wurde nur seine Ehefrau gehört. Es stand also Aussage gegen Aussage. Eine Anzeige Herrn Mollaths über Unregelmäßigkeiten beim Geldtransfer und möglichen Schwarzgeldverbringens in die Schweiz war abgelehnt worden. Die erste Äußerung über eine mögliche psychiatrische Erkrankung Herrn Mollaths mit Wahnvorstellungen wurde von einer Psychiaterin getätigt, die nur auf der Basis von Berichten von Mollaths Ehefrau fußten. Sie verfasste eine ärztliche Stellungnahme, ohne Herrn Mollath gesehen oder gesprochen zu haben.

Das Interview mit der Menschenrechtsbeauftragten der Bayrischen Landesärztekammer lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig.

publiziert Mon, 26 Nov 2012 12:25:41 +0100 #finanzkrise #korruption #terror

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