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Bundeswehreinsätze im Inland – Karlsruhe fällt Katastrophen-Entscheidung

Zum ersten Mal haben sämtliche Richter des höchsten deutschen Gerichts in einer fundamentalen Verfassungsfrage entschieden. Es ist jedoch keine gute Entscheidung: Die Richter haben mit ihrem Beschluss, Bundeswehreinsätze im Inneren zu erlauben, das Grundgesetz nicht interpretiert. Sie haben es verändert. Das war und ist nicht ihre Sache.

Karlsruhe bricht mit einer republikanischen Tradition. Diese Tradition besagt: Kein Bundeswehreinsatz im Inneren! Karlsruhe erlaubt nach den Out-of-area-Einsätzen auch die Einsätze der Armee im Inland.

Den Kommentar von Heribert Prantl gibt's in der Süddeutschen.

publiziert Sat, 18 Aug 2012 03:15:46 +0200 #demokratie #terror

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