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Das EigentorEin Stinkstiefel namens Gauck

Bundestrojaner: Löschen geht nicht

Vor einigen Monaten machte der Bundestrojaner Schlagzeilen. Schon damals wurde vermutet, dass es in den etwa 40 Fällen, in denen die Software nach offziellem Eingeständnis bisher zum Einsatz kam, nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Diese Einschätzung bestätigt ein 66-seitiger Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Das Dokument, welches eigentlich unter Verschluss bleiben sollte, bescheinigt den Ermittlungsbehörden dilettantische Vorgehen und gravierende Gesetzesverstöße (HTML-Version, PDF).

Weil es nicht zu seinen Aufgaben gehört, fragt der Bundesdatenschutzbeauftragte in dem Bericht nicht vorrangig, ob der Trojanereinsatz überhaupt durch die geltenden Gesetze gedeckt ist – was man mit Fug und Recht bezweifeln darf. Vielmehr schaut er sich die praktische Umsetzung der Überwachungsmaßnahmen an und überprüft, ob die Vorgaben des Datenschutzes beachtet werden.

Das Ergebnis fällt vernichtend aus []

Der Bundesdatenschutzbeauftragte kommt zum klaren Ergebnis, dass der Trojaner in der untersuchten Form nicht rechtmäßig eingesetzt werden kann. Trotz des bisherigen Fiaskos wollen die Behörden offenbar weiter mit DigiTask zusammenarbeiten. Das Bundeskriminalamt hat sogar einen Rahmenvertrag geschlossen.

Weiterlesen im Lawblog von Udo Vetter. Siehe auch unsere Presseerklärung dazu.

publiziert Mon, 20 Feb 2012 15:39:53 +0100 #ccc #staatstrojaner #terror

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