Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik nimmt zur EU-Datenschutzverordnung Stellung
An der Stellungnahme erscheinen mir zwei Punkte besonders erwähnenswert, nämlich der Hinweis darauf, dass nicht alle (personenbezogenen) Daten gleich sind und, dass das Einwilligungserfordernis gerade im Internet nicht praktikabel erscheint.
Kurz: hoffen wir, dass es den Juristen gelingt, bei der Politik endlich Verständnis für den Datenschutz zu schaffen. Uns Bürgerrechtlern ist es ja trotz jahrelanger (Be)Arbeit(ung) grösstenteils noch nicht gelungen. Entweder erklären wir undeutlich, oder es liegt doch am Zuhören. Texte wie der oben jedenfalls sind für jeden Datenschutzaktivisten Einführungsniveau.