Rettet den Richtervorbehalt
… schreibt die Zeit:
Leider aber hat eben dieser Richtervorbehalt im Fall des Bayerntrojaners versagt, genau wie zuvor schon im Fall der zehntausendfachen Mobiltelefonortung in Dresden. Nicht etwa, weil ein einzelner Mensch unaufmerksam war, sondern weil das System nicht funktioniert.