Trojaner fressen Grundrecht auf
Spähen, lauschen, infiltrieren: Staatstrojaner verwandeln den privaten PC in eine staatliche Spionageanlage. Eine solche Computerwanze ist ein Hohn auf alles, was das Bundesverfassungsgericht zum Schutz der Privatheit geschrieben hat. Aber selbst das höchste Gericht ist an den Auswüchsen der staatlichen Schnüffelei nicht ganz unschuldig.
Den Kommentar von Heribert Prantl gibt's bei der Süddeutschen. Und Prantl wird deutlich:
Wenn Behörden solche Trojaner in Auftrag geben und sie benutzen, handelt es sich um eine neue Form der Staatskriminalität. Behörden, die so agieren, dringen nicht nur illegal in den PC und die Privat- und Intimsphäre des Bürgers ein; sie brechen auch ein in das von den Verfassungsrichtern geschützte Haus der Verfassung. Solche Sicherheitsbehörden sind Unsicherheitsbehörden, weil ihre digitale Zudringlichkeit die Akzeptanz staatlicher Sicherheitspolitik zerstört.