O’zapft is: Überwachungsrepublik Deutschland
Rechtsanwalt Thomas Stadler schreibt in seinem Blog über den Bundestrojaner:
Die rechtliche Bewertung ist übrigens sehr eindeutig. Für eine (heimliche) Onlinedurchsuchung existiert in Deutschland derzeit überhaupt keine Rechtsgrundlage – und es wäre auch fraglich ob eine solche verfassungskonform ausgestaltet werden könnte – weshalb der Einsatz des Behördentrojaners evident rechtswidrig ist.