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Die Evolution eines User Interface DesignsPassend zum Fall SWR und IOSB in Heidenheim

Einstweilige Anordnung vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgelehnt

Heute morgen habe ich einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Stuttgart beantragt.

Hiermit beantrage ich:

Das Gericht möge einstweilige Anordnung nach § 123 VWGO erlassen, dass der geplante Einsatz von Überwachungstechnologie, insbesondere des Systems „AMFIS“ des Fraunhofer IOSB, am SWR 4 Fest zu unterlassen ist.

Das Gericht möge darüber hinaus dem SWR den Einsatz von solcher Überwachungstechnologie auf öffentlichen Veranstaltungen vorläufig untersagen.

Das Gericht möge den SWR zur Stellungnahme auffordern, in welchen konkreten und abstrakten Fällen er den zukünftigen Einsatz solcher Überwachungstechnologie vorsieht.

Das Gericht ist meinem Antrag nicht gefolgt. In seinem Beschluss begründet es das wie folgt:

Dieser Antrag hat bereits deshalb keinen Erfolg, weil der Antragsgegner laut der vom Gericht telefonisch eingeholten Äußerung, zu keinem Zeitpunkt vorgehhabt hat, die vom Antragsteller beschriebene Technik einzusetzen, jedenfalls nicht in dem vom Antragsteller vermuteten Überwachungszweck.

Ich hatte noch keine Gelegenheit, das Gericht zu fragen, wie das mit der schriftlichen Ankündigung des Fraunhofer IOSB zusammengeht, mit der ich meinen Antrag begründet hatte:

Sie feiern und wir passen auf Sie auf

Am 18. September veranstaltet der SWR4 als Höhepunkt der Festsaison sein SWR-Fest in Heidenheim. Das Fraunhofer IOSB nahm die Einladung des SWR gerne an, auf dem Festival das Sicherheitssystem AMFIS einzusetzen und zu präsentieren.

Da bleibt nur, am Sonntag, 18.09.2011 vor Ort in Heidenheim sich die Sache anzuschauen. Vermutlich wird das auch auf eine Spontandemo rauslaufen, was man so von den Piraten hört.

publiziert Fri, 16 Sep 2011 17:35:02 +0200 #politik #terror

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