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SWR und Fraunhofer IOSB aus Karlsruhe proben in Heidenheim die TotalüberwachungDie Evolution eines User Interface Designs

Die Vorgehensweise von SWR und Fraunhofer in Heidenheim ist klar rechtswidrig – beschwert Euch!

Das zeigt u.A. der Fall Biberach/Riss; das dortige Schützenfest sollte videoüberwacht werden. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen gewährte dagegen einstweiligen Rechtsschutz:

Biberach: Das Biberacher Schützenfest 2004 sollte am 3. Juli und am 8. Juli, jeweils von 22 Uhr bis 5 Uhr, überwacht werden. Die Dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen untersagte die Überwachung, da keine konkrete Gefahrenlage vorhanden sei. Eine Kamera wurde daraufhin abgebaut, zwei weitere wurden verhängt [11]. Im Jahre 2008 versuchte man, durch die Überlassung des Festgeländes an einen privaten Verein die Videoüberwachung doch noch möglich zu machen. Der Landesdatenschutzbeauftragte sah darin „eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der gesetzlich vorgegebenen Datenschutzregeln“. Die Datenschutzabteilung des Innenministeriums in Stuttgart, zuständig für den Videoüberwachung im Privatbereich, wies die Biberacher Überwacher in einem Schreiben auf deren Versäumnisse hin und riet ihnen dringend, die Überwachung nicht durchzuführen. Die bereits montierten Kameras wurden wieder abgebaut. [12]

Für Heidenheim wäre das Verwaltungsgericht Stuttgart zuständig.

Ich habe mal den Datenschutzbeauftragten des SWR sowie den Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg informiert.

Beschwert Euch jetzt ebenfalls, bitte:

Datenschutzbeauftragter im SWR

Südwestrundfunk

Prof. Dr. Armin Herb
70150 Stuttgart
Telefon 07 11 / 9 29 - 30 14
Telefax 07 11 / 9 29 - 30 19

E-Mail: zum Mailformular oder an datenschutz@swr.de.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg

Jörg Klingbeil
Urbanstr. 32
70182 Stuttgart

Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart

Telefon 0711/61 55 41 - 0
Telefax 0711/61 55 41 - 15

E-Mail: poststelle@lfd.bwl.de, zum PGP-Key
publiziert Thu, 15 Sep 2011 15:02:52 +0200 #politik #terror

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