ARD missbraucht Kinder – Kriegs-Pädophilie steht nicht unter Strafe
Ein fünfjähriger Junge wird aus den Trümmern eines Hauses geborgen und in einen Krankenwagen gebracht, wo das verletzte Kind dann ausgiebig von zehn Fotojournalisten gefilmt wird. Niemand fühlt sich bemüßigt, dem armen, höchstwahrscheinlich schwer traumatisierten Kleinen sofort zu helfen. Er ist nur noch wehrloses Objekt der Sensationsgier, nichts anderes, sogar seiner Persönlichkeitsrechte aufs eigene Bild beraubt; da das ein unmündiges Kind trifft, würde nach deutschem Recht ggf. strafbares Handeln nach § 201a StGB und unterlassene Hilfeleistung vorliegen.
Die Programmbeschwerde gibt's hier.
publiziert Thu, 25 Aug 2016 23:31:33 +0200 #kinderfickerfront #manipulation #meinungsmache #propaganda #qualitätsmedien