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Das Macht-was-Ihr-wollt-GesetzDer erste Austritt

Staunenswertes aus Karlsruhe: zum OMT-Urteil des BVerfG

das heutige Urteil setzt nach über 20 Jahren Bauzeit in schwindelerregender Abstraktionshöhe den Schlussstein in eins der luftigsten und ambitioniertesten verfassungsjuristischen Gedankenkonstrukte, das je von Richterhand errichtet worden ist. Die Rede ist von jenem ominösen „Recht auf Demokratie“, das selbst das vorliegende Urteil nur zwischen Gänsefüßchen beim Namen zu nennen wagt (RNr. 147, 166). Welchen Gefallen das Gericht uns damit getan hat, wird sich erst noch weisen müssen.

Den Kommentar gibt's im Verfassungsblog.

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