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Flüchtlinge als “Sicherheitsrisiko“Brüsseler Drehtür

Immer weniger Anwälte vertreten Hartz IV Bezieher

Immer wenige Anwälte wollen Hartz IV Bezieher vor Gericht vertreten. Das ist eine Folge des andauernden Rechtsabbaus in Deutschland. Denn immer häufiger müssen die Rechtsanwälte auf ihr Honorar verzichten. Häufigster Grund: Gewinnt der Hartz IV Beziehende einen Prozess gegen das Jobcenter, muss dieses ihm zwar die Kosten erstatten. Hat der Erwerbslose jedoch Schulden beim Jobcenter, verrechnen die Jobcenter häufig die beiden Summen. Der Anwalt geht dann leer aus. Das allerdings ist höchst rechtswidrig und hat perspektivisch verheerende Folgen für Hartz IV Betroffene.

Den Bericht gibt's hier. Und, falls jetzt einer mit Prozesskostenhilfe daherkommt: das muss man zum Einen erstmal wissen – und da braucht's schon einen Anwalt dafür, zum Anderen: lest Euch mal § 114 ZPO durch. Denn das ist selbst ein Richterentscheid. Man hat also keinen Anspruch auf PKH, sondern es ist praktisch Willkür, ob sie gewährt wird oder nicht.

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