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Gefährdete Verfassung“Liebe Freundinnen und Freunde, …

Die CDU/CSU-SPD-Regierung gefährdet den sozialen Frieden

Die unsägliche personalisierte Hetzkampagne gegen den GDL-Chef ist ein Aspekt. Jedoch gibt es einen viel wichtigeren:

Die marktradikalen Spinner gefährden den sozialen Frieden. Denn der besteht auch ganz wesentlich darin, dass das bundesrepublikanische System einen Ausgleich zwischen den Interessen der Kapitaleigner und der Belegschaften ermöglicht. Dieses auf Ausgleich bedachte System wird durch das – aus diesem Grunde verfassungswidrige – “Tarifeinheitsgesetz” in Frage gestellt.

Es ist bezeichnend für die Verfasstheit des Deutschen Bundestages, wenn eine Mehrheit der Parlamentarier ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz beschliesst. Und ehrlich gesagt sehe ich wenig Hoffnung, dass es dieser Bundespräsident stoppen wird – obwohl auch er ganz genau weiss, dass dieses Gesetz der Verfassung widerspricht. Warum wird nun ein Gesetz erlassen, von dem jeder weiss, es wird vom Bundesverfassungsgericht höchstwahrscheinlich auf Antrag kassiert werden?

Die Spekulation ist klar: die Hetze der Spin-Doktoren ist nicht aufgegangen. Sie hat nicht gereicht, um die GDL zu entmachten. Also gibt man sich selbst – der Bund ist ja Eigner, die Bundesregierung führt die Geschäfte des Bundes, und damit ist sie die Vertretung des Aktionärs der Deutschen Bahn AG – die gesetzliche Grundlage, um die GDL erst einmal kalt zu stellen. Die Hoffnung dabei ist, dass die GDL zusammenbricht, bevor das BVerfG handeln kann. So soll eine Gewerkschaft, die noch nicht durch Korruption und Unterwanderung gefällt werden konnte, eliminiert werden.

Hier ist nicht nur das Gesetz verfassungswidrig; das ganze Handeln der Bundesregierung und ihrer Helfershelfer im Deutschen Bundestag läuft auf nichts anderes hinaus als auf das Beenden der Tarifautonomie und de facto auf das Abschaffen der Koalitionsfreiheit.

Letztere ist jedoch nicht nur in der Bundesrepublik verfassungsseitig garantiert. Nein, sie wird auch von der Europäische Menschenrechtskonvention in Art. 11 Ziffer 1 ausdrücklich garantiert – und wäre damit auch vor dem Europäischen Gerichtshof einklagbar.

Auch in diesem Punkte gilt also das – mehr als traurige – Resümee des Alternativen Verfassungsschutzberichtes:

Die Gefährdung der Verfassung geht vom Staate aus.

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