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“Wie der Herr, so's G'scherr”TTIP – Freier Handel oder freie Bürger?

Im Sinne des Vaterunser

Der Deutsche Bundestag verweigert sich weiterhin einer verbindlichen Anerkennung des Genozids an der armenischsprachigen Bevölkerung des Osmanischen Reichs. Dies geht aus dem Wortlaut einer für morgen erwarteten Bundestags-Resolution hervor, auf die sich die Berliner Regierungsfraktionen in den vergangenen Tagen geeinigt haben. Demnach wird der Massenmord einem breiteren Spektrum von Gewalthandlungen zugeordnet, das von Vertreibungen bis zu Völkermorden reicht; eine genaue Zuordnung der zur Debatte stehenden Massaker an den Armeniern wird jedoch nicht getroffen. Hauptmotiv für die Verweigerung ist weniger eine angebliche Rücksichtnahme auf den NATO-Partner Türkei denn vielmehr das Bemühen um die Wahrung eigener nationaler Interessen. Parallelen im deutschen Umgang mit dem Genozid an den Herero und Nama in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika zeigen, dass es tatsächlich um die Abwehr möglicher Entschädigungsforderungen geht: Völkermord ist ein Verbrechen, das nicht verjährt. Zum Genozid an den Armeniern im Osmanischen Reich leisteten deutsche Offiziere mit ausdrücklicher Billigung der deutschen Regierungsspitze tatkräftige Beihilfe.

Den Bericht gibt's bei German Foreign Policy.

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