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Die SPD ist erpressbarDie DDR - ein “Unrechtsstaat”? – Statt alte Kamellen könnte man lieber den Zustand des hiesigen Rechtsstaates diskutieren.

„Wir wären ja blöd,“ meint Kommissar Oettinger

Ein Investor hat mit einem Tourismusprojekt in Libyen 5 Millionen Dollar verloren. Ein Schiedsgericht des Centre for Settlement of Investment Disputs in Washington D. C. hat ihm 935 Millionen Schadenersatz plus Zinsen zugesprochen. Beim Atomausstieg sind deutsche Energiekonzerne auf deutsche Gerichte angewiesen. Vattenfall aber konnte Deutschland in Washington auf 3,5 Milliarden Euro Schadenersatz verklagen, Philip Morris Uruguay auf Aufhebung seines Antirauchergesetzes, Lone Pine die Provinz Quebec auf Freigabe der Schiefergasförderung, Eli Lilly Kanada auf Aufhebung eines Gerichtsurteils, Impreglio Argentinien auf private Wasserversorgung, Achimea die Slowakei auf Aufhebung der Krankenversicherungsreform.

Die Analyse zu CETA und TTIP gibt's hier. Darin werden mögliche Folgen dieser sogenannten “Freihandelsverträge” genannt:

  • Wer eine Volkshochschule subventioniert, muss ausländische Bildungsanbieter ebenso bezuschussen.

  • Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken müssen Finanzkonzernen zum Kauf angeboten werden; eine Ausrichtung an der Gemeinnützigkeit ist Vertragsbruch.

  • Wo Feuerwehr, Rettungswesen, Gesundheitsversorgung, Wasser- und Stadtwerke, Justizvollzug, Schwimmbäder, Theater, Müllentsorgung oder Recyclingsysteme als kommunale Dienstleistung betrieben werden, kann eine Privatisierung eingeklagt werden.

  • Privatunternehmen dürfen nicht mehr rekommunalisiert werden (wie es die Berliner 2011 in einem Referendum für ihre Wasserbetriebe gefordert haben); wenn die Privatunternehmen sich nicht bewähren, dürfen nur andere private Wettbewerber eingeladen werden.

  • Fracking kann erzwungen werden, selbst dann, wenn es Mineralquellen oder die Brunnen von Brauereien durch ins Erdreich gepresste Chemikalien irreversibel verunreinigt.

  • Verbesserungen in Tierschutz, Umweltgesetzgebung oder der Kennzeichnung von genmanipulierten oder mit Chlor behandelten Nahrungsmitteln sind als „Handelshemmnisse“ anfechtbar.

  • Wenn steuerliche Regelungen oder kommunale Gebühren einen Investor hart treffen, kann er dagegen klagen.

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