OK, nun ist es also raus: die USA haben den Krieg in der Ukraine absichtlich provoziert – Kriegswissenschaft
Hackertools im IT-Sicherheitsgesetz
Mir ist beim Lesen des Entwurfs zum IT-Sicherheitsgesetz direkt wieder eine Diskussion eingefallen, die ich mal mit LKA-Leuten aus meinem Lieblingsbundesland auf einem Event hatte, wo sie zu mir meinten, sie seien froh, dass §202c eigentlich nicht weiter verfolgt wird. Denn was die meisten nicht wissen und mir auch bis dato unklar war: Ein Verstoß gegen §202c StGB ist ein sogenanntes Offizialdelikt und es müssten eigentlich von Staatesseite aus automatisch untersucht werden, ob Ermittlungen eingeleitet werden müssen, selbst mit der Einschränkung durch den Karlsruher Kommentar (eine reine Behauptung, es handle ich um ein Dual-Use-Tool reicht ja nicht). Warum speziell dieser Paragraph so problematisch ist und welchen Effekt er hat, sei hier noch mal im Groben erläutert.
Den Artikel von fukami gibt's bei Netzpolitik.org.
publiziert Tue, 26 Aug 2014 11:37:15 +0200 #ccc #fukami #netzpolitik