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Rechnungsprüfer halten Cyber-Abwehrzentrum für “nicht gerechtfertigt”Nur mal zur Erinnerung: die Militärdiktatur in Ägypten bringt als “Lösung” nun einfach alle Führer der Muslimbrüder um – wohl weil sie vom Volke gewählt wurden

Ein dickes Lob an die Polizisten in Hamburg, die die überzogene Gewalt gegen Lampedusa-Flüchtlinge verweigert haben!

Auch das ist Rechtsstaat und Zivilcourage:

Der Vorgang ereignete sich, als die Räumung des Sitzstreiks bereits im vollen Gange war. Am frühen Nachmittag hatten sich rund 70 Flüchtlinge auf dem Platz auf den Boden gesetzt, um so für ein Recht auf Arbeit und ein Bleiberecht zu protestieren. Trotz mehrfacher Aufforderungen weigerten sie sich, wieder aufzustehen. „Gebt uns eine Arbeitserlaubnis und Schlafmöglichkeiten, dann gehen wir“, sagte ein Sprecher.

Anschließend habe sich ein Polizist der Einheit, die den Flüchtlingen direkt gegenüberstand, umgedreht und gesagt: „Das mach’ ich nicht!“, berichtet die Journalistin Tina Fritsche, die Zeugin des Disputs geworden ist. Als der Befehlsgeber verdattert geguckt habe, habe der Beamte seine Weigerung untermauert. „Ich remonstriere hiermit.“

Als Ex-Pressesprecherin der Lehrergewerkschaft GEW wusste Fritsche sofort, was das bedeutet: Der Polizist nahm die im Beamtenrecht vorgesehene Möglichkeit in Anspruch, die Ausführung des Befehls aus Gewissensgründen zu verweigern, weil er ihn für rechtlich unzulässig hielt. Zwei Stunden später, als die Protestler zur Lampedusa-Mahnwache am Steindamm gezogen waren, wurde der Beamte von Journalisten angesprochen, worauf laut Fritsche ein Kollege neben ihm gesagt habe: „Die ganze Gruppe hat remonstriert.“

Wir brauchen mehr Polizisten, die derart “Cojones” haben (wie die Spanier sagen)! Und diese Polizisten brauchen jetzt Eure Unterstützung, die der Zivilgesellschaft nämlich.

Das muss aufhören mit dem unrechtmässigen Prügeln, wenn Leute einen Sitzstreik machen. Das sieht übrigens auch das Bundesverfassungsgericht so, dass eine rein passive Sitzblockade schlicht unter die Versammlungsfreiheit fällt. Und Gewaltanwendung durch die Polizei muss überdies verhältnismässig sein. Grundloses Prügeln ist rechtswidrig.

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