Gegen einen Hausarzt, der Patienten bei ihrer individuellen Impfentscheidung begleitete, richtete die Justiz monatelang Richt- und Parabolmikrofone aus einer gegenüberliegenden Wohnung auf seine Praxis in Recklinghausen.
Der Arzt: Heinrich Habig, praktischer Arzt, seit 1990 niedergelassen. Der Vorwurf: „Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse” (§ 278 StGB) im Kontext der „Impfung“. Was daraus wurde, ist einer der härtesten Fälle überhaupt: