Die EU verbietet, dass Eigentümer ihre alten Autos ausschlachten dürfen

Artikel 24 Übergabe von Altfahrzeugen (1) Ein Fahrzeugeigner, dessen Fahrzeug zu einem Altfahrzeug wird, sowie jeder im Namen des Fahrzeugeigners handelnde Wirtschaftsteilnehmer übergibt das Fahrzeug unverzüglich an eine zugelassene Behandlungsanlage oder an eine Sammelstelle