Vorlesungsbeginn in NRW, wo Duckmäuser-Professoren Schneeflöckchen unterrichten sollen
Das im Juli von CDU, Grünen und SPD im nordrhein-westfälischen Landtag beschlossene Hoschul“stärkungs“gesetz soll die Hochschulen des Landes zu Safe Spaces (sicheren Räumen) nach kalifornischem Vorbild machen. Keine studierende oder mitarbeitende Person soll hier mehr strengen oder den eigenen Überzeugungen widersprechenden Worten einer lehrenden Person ausgesetzt sein. Fühlt sich ein Student oder Doktorand durch so etwas diskriminiert und in seinem Studium oder wissenschaftlichen Streben ernsthaft behindert, so ist er eingeladen, sich bei der Hochschule zu beschweren. Diese verhängt gemäß §98 bei Vorliegen „zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für die Begehung eines Integritätsverstoßes“ gegen den Professor oder die Professorin „nach pflichtgemäßem Ermessen“ Integritätsmaßnahmen. Ein Nachweis oder auch nur ein Verfahren zur Aufklärung, genannt Integritätsverfahren, ist dafür nicht nötig. Der Verdacht genügt für Maßnahmen, die bis zu einem Lehr- und Betretungsverbot reichen.
Es braucht nicht viel Fantasie sich vorzustellen, wie dieses Gesetz genutzt werden kann, um unbequeme Professorinnen (sie sind weit überproportional betroffen) und Professoren noch leichter maßregeln und entfernen zu können. Heike Eigner und Anke Uhlenwinkel haben im Buch „Wer stört muss weg“ dokumentiert, wie jetzt schon in deutschsprachigen Universitäten Disziplinierung stattfindet, indem missliebiges Lehrpersonal unter fadenscheinigen Vorwänden degradiert und entlassen wird. Nachdem in NRW mithilfe dieses Gesetzes eine Verdachts- und Denunziationskultur etabliert wird, werden diesem Missbrauch des Disziplinarrechts zur Unterdrückung nicht genehmer Forschung und Lehre alle Tore geöffnet.