Lawfare – Teil 2: Die Wahl des Gutachters
Wo Gerichte inzwischen Gutachten einholen, verlagert sich der Streit auf die Auswahl des Sachverständigen. Die Schadensbilder, um die es in unseren Verfahren geht, sind nach unserem Vortrag überwiegend immunvermittelt. Wir beantragen deshalb Sachverständige aus der Immunologie. Bestellt werden in unseren Verfahren stattdessen regelmäßig klinische Pharmakologen, Vertreter eines Fachs, dessen Methodik auch die arzneimittelrechtliche Nutzen-Risiko-Bewertung prägt. Wer die Frage, ob ein Impfstoff eine Immunreaktion mit Dauerschaden ausgelöst hat, nicht von der Disziplin beantworten lässt, die solche Reaktionen erforscht, sondern von derjenigen, die auch die Zulassungsbewertung prägt, lässt die Zulassung im Ergebnis durch ihr eigenes Fach bestätigen.