Das LG Köln muss seit dem BGH-Urteil nun doch Sachfragen bei Impfschäden zulassen. Also haben sie sich ausgedacht, dann ist der Sachverständige vorgeschrieben, der keine Ahnung hat und den Regierungsquatsch nachplappert – andere Sachverständige sind verboten
(via @AnwaltUlbrich)
(Download der RKI-Files, ungeschwärzt, im .DOCX-Format, unbearbeitet, sowie der Impfschadenliste des Paul-Unehrlich-Instituts)