BGH-Grundsatzurteil: Medien dürfen nicht durch Verschweigen diskreditieren
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) könnte für die Arbeit der Faktenchecker des Wahrheitskomplexes* hinderlich werden. Der BGH verpflichtete einen Verein auf Unterlassung. Dieser hatte einen Unternehmer als „extrem rechts“ dargestellt und dabei Informationen, die deutlich in eine andere Richtung weisen, verschwiegen.