Schlappe für BioNTech: OLG Köln stärkt Rechte der Impfgeschädigten
Es ist ein bemerkenswerter Sieg für die wahrscheinlich durch Comirnaty geschädigten jeweiligen Kläger. Mit zwei weitestgehend inhaltsgleichen Urteilen vom 20.05. 2026 (Az. 5 U 131/24 und 5 U 99/24) hat das Oberlandesgericht Köln klageabweisende Entscheidungen des Landgerichts Bonn und Aachen aufgehoben und die Verfahren gegen den Mainzer Pharmakonzern BioNTech zur neuen Verhandlung an das jeweilige Landgericht zurückverwiesen. Die Botschaft aus Köln ist deutlich - Wer durch eine Impfung mit Comirnaty geschädigt wurde, darf von den Gerichten nicht mit überzogenen Anforderungen schematisch abgewiesen werden.