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“Zu sagen was ist, bleibt die revolutionärste Tat.” (Rosa Luxemburg)

Ein kleiner Einblick in die Biowaffenforschung in Spiez in der SchweizDie OPCW räumt ein, dass sie auch wegen Douma gelogen hat – es war doch kein Chlor-Gas. Das Gutachten dazu haben sie verschwinden lassen

Pseudo‐​Antifaschismus – das Alibi des Imperialismus, zugleich Prozesserklärung vom 28.04.2026

Der Angeklagte hat Anspruch auf rechtliches Gehör (Artikel 103 GG). Dies gilt auch dann, wenn dem Vorsitzenden die Ausführungen des Angeklagten unwesentlich oder als nicht zur Sa­che gehörig erscheinen.

Ich trage also diese Erklärung vor und gebe sie zu Protokoll.

Ich bestehe (seit dem ersten Verfahren 2020) darauf, dass das, was ich tatsächlich getan habe, verhandelt wird, und nicht irgendein Pappkamerad. Hitlers Mein Kampf ist nur vorgeschoben, um etwas anderes zu bestrafen, nämlich das «Unternehmen Corona». Ich konnte, aufgrund eines Fehlers von mir, keine Berufung einlegen, daher habe ich diesen Prozess provoziert.

Die Frage ist nicht, ob meine Meinungen staatsfeindlich oder verfassungswidrig sind, sondern ob ihre Äußerung strafbar ist.

Der sogenannte «öffentliche Friede» ist nicht gestört, egal wie man es definiert, es sei denn, die Friedensstörung besteht in der Meinungsäußerung an sich.

Die Erklärung gibt's hier.