Verwaltungsgericht Darmstadt verhindert Presseauskunft über Impfnebenwirkungen
Das Paul-Ehrlich-Institut muss auch weiterhin nicht mitteilen, wie viele Nebenwirkungen nach einer Injektion mit einem mRNA-Impfstoff es an die EU-Datenbank gemeldet hat.
Die von der Politik jahrelang vorangetriebene Intransparenz rund um die Nebenwirkungsdaten der Corona-Impfkampagne schreitet mit Unterstützung der Gerichte weiter voran. Egal, ob in der Corona-Enquetekommission des Deutschen Bundestags oder vor Gericht: Solide Daten zu Impfnebenwirkungen werden wie Staatsgeheimnisse behandelt und nicht öffentlich gemacht. Behörden und Gerichte haben ein Bollwerk um dieses Tabuthema errichtet. Selbst meine Bestrebung, auf Grundlage des Presserechts vor Gericht eine einfache Frage an das Paul-Ehrlich-Institut zu stellen, ist gescheitert. Obwohl das PEI selbst widersprüchliche Aussagen trifft, wird es vom Gericht nicht dazu verpflichtet, mitzuteilen, wie viele Nebenwirkungen es mithilfe der SafeVac2.0-App an die europäische Datenbank gemeldet hat.
(Download der RKI-Files, ungeschwärzt, im .DOCX-Format, unbearbeitet, sowie der Impfschadenliste des Paul-Unehrlich-Instituts)