EU-Vorgaben-Schock: Um Kaffee in Europa verkaufen zu dürfen, müssen Hersteller künftig Satelliten einsetzen

Wie es so oft im „Brüsseler Bürokratiedschungel“ der Fall ist, sorgt jedoch auch die EUDR-Regulierung für Verwirrung und zahlreiche offene Fragen. „Schokolade und reines Kakaopulver sind beispielsweise erfasst, nicht aber der mit Kakaobutter gebackene Keks“, erklärte Thomas Uhlig, Partner bei KPMG Law, letzten Sommer im Gespräch mit dem Handelsblatt. „Als Kautschuk-Produkte betroffen sind Reifen und Schläuche. Für das Endprodukt Auto oder Fahrrad selbst gilt die Verordnung jedoch aktuell nicht.“