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Nach Gesetzesänderung in Berlin: Weitere Bundesländer wollen Informationsfreiheit einschränken

Nach Berlin planen nun auch die Landesregierungen von Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen Einschränkungen der Informationsfreiheit. Der Berliner Senat hatte Anfang April ein Gesetz beschlossen, das weitreichende Änderungen am Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vorsieht. Das seit 1999 bestehende Berliner IFG sichert Landesbürgern das Recht zu, von der Verwaltung Auskunft oder Akteneinsicht zu erhalten. Es orientiert sich dabei am Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, auf das sich Enthüllungen wie etwa die der CDU-Fördergeldaffäre, der Maskenaffäre oder auch die von Multipolar angestrengte Klage auf Veröffentlichung der RKI-Krisenstabsprotokolle stützen. Gemäß dem neuen Gesetz der Berliner Regierungskoalition aus CDU und SPD soll es für Informationen zur kritischen Infrastruktur künftig Ausnahmen von diesem Auskunftsanspruch geben.

Den Bericht gibt's hier.