Volkswirtschaftliche Auswirkungen des Vertragspakets Schweiz–EU
Der Nutzen der Bilateralen I für die Wohnbevölkerung ist vernachlässigbar
Das Vertragspaket Schweiz-EU soll die bilateralen Beziehungen neu ordnen und volkswirtschaftliche Vorteile sichern. Die vom Bund in Auftrag gegebene Studie zeigt jedoch, dass der unmittelbare volkswirtschaftliche Nutzen entgegen den in der Vernehmlassung gemachten Aussagen gering ausfällt. Die Studie geht davon aus, dass bei Ablehnung des Vertragspakets EU-Schweiz die Bilateralen I wegfallen würden, was zu einem bedeutenden Wohlstandsverlust führe. Das um 4.9 Prozent niedrigere Bruttoinlandprodukt (BIP) im Jahr 2045 ohne die Bilaterale I ist hauptsächlich dem fehlenden Einkommen der Zugewanderten und Grenzgänger geschuldet. Pro Kopf der Wohnbevölkerung liegt das BIP ohne Bilaterale I im Jahr 2045 kaum niedriger.
Zudem wird der Einkommensverlust für die Schweizer Bevölkerung in der relevanten Studie systematisch überschätzt, da das ausländische Kapitaleinkommen der Schweizer Wohnbevölkerung unberücksichtigt bleibt. Bei richtiger Interpretation der Studienergebnisse ist der Einfluss eines möglichen Wegfalls der Bilateralen I auf die Einkommen der Schweizer Wohnbevölkerung praktisch vernachlässigbar. Zudem stellt sich die Frage, ob dieser postulierte Wegfall überhaupt eine realistische Annahme ist.
Paradigmenwechsel durch die unveränderte Übernahme von EU-Recht
Angesichts des geringen direkten volkswirtschaftlichen Nutzens rücken die institutionellen Neuerungen des Vertragspakets ins Zentrum. Diese bedeuten einen klaren Paradigmenwechsel: EU-Rechtsakte sollen künftig in vielen Bereichen dynamisch und unverändert übernommen werden. Die Schweiz verfügt in diesem Fall nur noch über ein Vetorecht, dessen Ausübung der EU unmittelbar das Recht auf Ausgleichsmassnahmen einräumt. Die bisherige Praxis – politische Aushandlung, flexible Anpassung und Streitbeilegung – wird damit durch einen stärker automatisierten Mechanismus und die Akzeptanz von Ausgleichsmassnahmen ersetzt.
Schwächung der direkten Demokratie – Gefährdung des Schweizer Erfolgsmodells
Dies hat weitreichende Konsequenzen. So unterscheiden sich die politischen Institutionen der Schweiz und der EU grundlegend. Während in der EU neue Regulierung häufig in informellen Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat entsteht (das sog. Trilog-Verfahren), setzt die Schweiz auf ein breit abgestütztes Vernehmlassungsverfahren, ausgeprägten Föderalismus und direkte Demokratie.
Das Vertragspaket Schweiz–EU schwächt zentrale institutionelle Pfeiler des Schweizer Erfolgsmodells. Die dynamische Rechtsübernahme behindert die demokratische Mitsprache, weil mögliche Ausgleichsmassnahmen die politischen und wirtschaftlichen Kosten eines Referendums stark erhöhen. Diese Abschreckungswirkung beeinträchtigt faktisch die Ausübung demokratischer Rechte und führt dazu, dass Referenden zunehmend ideologisch statt sachlich motiviert ergriffen werden.
Weitreichende Konsequenzen für die Qualität und Quantität der Regulierung
Es droht auch die Übernahme von EU-Recht, das aufgrund der unterschiedlichen Gesetzgebungsprozesse in der Schweiz und der EU im Schnitt umfangreicher und weniger wirtschaftsfreundlich ist. Um die Beziehungen zur EU nicht durch ein Referendum zu gefährden, sieht sich die Schweizer Regierung zudem gezwungen, für einzelne Gruppen Zugeständnisse zu machen, die ansonsten nicht mehrheitsfähig wären. Aktuelle Beispiele hierfür sind der Lohnschutz für Schweizer Arbeitnehmer oder Massnahmen und Regulierungsaktivitäten auf dem Miet- und Immobilienmarkt, um die Folgen der Personenfreizügigkeit abzufedern.
Zudem drohen bei einer direkten Übernahme von EU-Recht Wettbewerbsnachteile gegenüber den EU-Mitgliedstaaten. Diese haben sich häufig bereits während der Gesetzgebung Ausnahmen und Zugeständnisse ausbedungen, eine Möglichkeit, die der Schweiz nicht offensteht. Zudem müssen Mitgliedstaaten – im Gegensatz zur Schweiz – bei einer Nichtumsetzung von EU-Recht nicht mit direkten Sanktionen rechnen. Die internen Verfahren dauern häufig viele Jahre und selbst nach einem vermeintlich abschliessenden Urteil des EuGH bleiben Sanktionen oft aus.
Handlungsoptionen bei Ablehnung des Vertragspakets
Der Schweiz stehen jedoch Alternativen offen. Unilaterale Reformen wie eine konsequentere Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips, die einseitige Anerkennung ausländischer Zulassungen, der Abbau regulatorischer Hindernisse und Verbesserungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen können kurzfristig die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Parallel bieten bilaterale Optionen – etwa die Modernisierung bestehender Abkommen oder eine Weiterentwicklung des Freihandelsabkommens – wenigstens mittelfristig Perspektiven für eine Vertiefung des gegenseitigen Marktzugangs.
Angesichts struktureller Defizite sind zudem finanzpolitische Reformen zur Begrenzung der Ausgabenentwicklung, die strikte Anwendung der Schuldenbremse und die nachhaltige Stabilisierung der Sozialwerke dringend. Eine zukunftsfähige Schweiz-EU-Strategie sollte daher auf einer Kombination aus gezielten unilateralen Reformen und sorgfältig ausgestalteten bilateralen Lösungen auf der Handelsseite beruhen.