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“Zu sagen was ist, bleibt die revolutionärste Tat.” (Rosa Luxemburg)

Spike-Proteine in der PlazentaDie US-Marine teilt der Schifffahrtsindustrie mit, dass eine Eskorte durch die Straße von Hormus derzeit nicht möglich ist.

Volkswirtschaftliche Auswirkungen des Vertragspakets Schweiz–EU

Der Nutzen der Bilateralen I für die Wohnbevölkerung ist vernachlässigbar

Das Vertragspaket Schweiz-EU soll die bilateralen Beziehungen neu ordnen und volkswirt- schaftliche Vorteile sichern. Die vom Bund in Auftrag gegebene Studie zeigt jedoch, dass der unmittelbare volkswirtschaftliche Nutzen entgegen den in der Vernehmlassung ge- machten Aussagen gering ausfällt. Die Studie geht davon aus, dass bei Ablehnung des Ver- tragspakets EU-Schweiz die Bilateralen I wegfallen würden, was zu einem bedeutenden Wohlstandsverlust führe. Das um 4.9 Prozent niedrigere Bruttoinlandprodukt (BIP) im Jahr 2045 ohne die Bilaterale I ist hauptsächlich dem fehlenden Einkommen der Zugewanderten und Grenzgänger geschuldet. Pro Kopf der Wohnbevölkerung liegt das BIP ohne Bilaterale I im Jahr 2045 kaum niedriger.

Zudem wird der Einkommensverlust für die Schweizer Bevölkerung in der relevanten Stu- die systematisch überschätzt, da das ausländische Kapitaleinkommen der Schweizer Wohnbevölkerung unberücksichtigt bleibt. Bei richtiger Interpretation der Studienergeb- nisse ist der Einfluss eines möglichen Wegfalls der Bilateralen I auf die Einkommen der Schweizer Wohnbevölkerung praktisch vernachlässigbar. Zudem stellt sich die Frage, ob dieser postulierte Wegfall überhaupt eine realistische Annahme ist.

Paradigmenwechsel durch die unveränderte Übernahme von EU-Recht

Angesichts des geringen direkten volkswirtschaftlichen Nutzens rücken die institutionel- len Neuerungen des Vertragspakets ins Zentrum. Diese bedeuten einen klaren Paradig- menwechsel: EU-Rechtsakte sollen künftig in vielen Bereichen dynamisch und unverändert übernommen werden. Die Schweiz verfügt in diesem Fall nur noch über ein Vetorecht, des- sen Ausübung der EU unmittelbar das Recht auf Ausgleichsmassnahmen einräumt. Die bisherige Praxis – politische Aushandlung, flexible Anpassung und Streitbeilegung – wird damit durch einen stärker automatisierten Mechanismus und die Akzeptanz von Aus- gleichsmassnahmen ersetzt.

Schwächung der direkten Demokratie – Gefährdung des Schweizer Erfolgsmodells

Dies hat weitreichende Konsequenzen. So unterscheiden sich die politischen Institutionen der Schweiz und der EU grundlegend. Während in der EU neue Regulierung häufig in in- formellen Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat entsteht (das sog. Tri- log-Verfahren), setzt die Schweiz auf ein breit abgestütztes Vernehmlassungsverfahren, ausgeprägten Föderalismus und direkte Demokratie.

Das Vertragspaket Schweiz–EU schwächt zentrale institutionelle Pfeiler des Schweizer Er- folgsmodells. Die dynamische Rechtsübernahme behindert die demokratische Mitsprache, weil mögliche Ausgleichsmassnahmen die politischen und wirtschaftlichen Kosten eines Referendums stark erhöhen. Diese Abschreckungswirkung beeinträchtigt faktisch die Aus- übung demokratischer Rechte und führt dazu, dass Referenden zunehmend ideologisch statt sachlich motiviert ergriffen werden.

Weitreichende Konsequenzen für die Qualität und Quantität der Regulierung

Es droht auch die Übernahme von EU-Recht, das aufgrund der unterschiedlichen Gesetz- gebungsprozesse in der Schweiz und der EU im Schnitt umfangreicher und weniger wirt- schaftsfreundlich ist. Um die Beziehungen zur EU nicht durch ein Referendum zu gefähr- den, sieht sich die Schweizer Regierung zudem gezwungen, für einzelne Gruppen Zuge- ständnisse zu machen, die ansonsten nicht mehrheitsfähig wären. Aktuelle Beispiele hier- für sind der Lohnschutz für Schweizer Arbeitnehmer oder Massnahmen und Regulierungs- aktivitäten auf dem Miet- und Immobilienmarkt, um die Folgen der Personenfreizügigkeit abzufedern.

Zudem drohen bei einer direkten Übernahme von EU-Recht Wettbewerbsnachteile gegen- über den EU-Mitgliedstaaten. Diese haben sich häufig bereits während der Gesetzgebung Ausnahmen und Zugeständnisse ausbedungen, eine Möglichkeit, die der Schweiz nicht of- fensteht. Zudem müssen Mitgliedstaaten – im Gegensatz zur Schweiz – bei einer Nich- tumsetzung von EU-Recht nicht mit direkten Sanktionen rechnen. Die internen Verfahren dauern häufig viele Jahre und selbst nach einem vermeintlich abschliessenden Urteil des EuGH bleiben Sanktionen oft aus.

Handlungsoptionen bei Ablehnung des Vertragspakets

Der Schweiz stehen jedoch Alternativen offen. Unilaterale Reformen wie eine konsequen- tere Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips, die einseitige Anerkennung ausländischer Zulassungen, der Abbau regulatorischer Hindernisse und Verbesserungen der wirtschaft- lichen Rahmenbedingungen können kurzfristig die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Parallel bieten bilaterale Optionen – etwa die Modernisierung bestehender Abkommen oder eine Weiterentwicklung des Freihandelsabkommens – wenigstens mittelfristig Perspektiven für eine Vertiefung des gegenseitigen Marktzugangs.

Angesichts struktureller Defizite sind zudem finanzpolitische Reformen zur Begrenzung der Ausgabenentwicklung, die strikte Anwendung der Schuldenbremse und die nachhal- tige Stabilisierung der Sozialwerke dringend. Eine zukunftsfähige Schweiz-EU-Strategie sollte daher auf einer Kombination aus gezielten unilateralen Reformen und sorgfältig aus- gestalteten bilateralen Lösungen auf der Handelsseite beruhen.

Die Studie gibt's hier. (Sicherungskopie)