Das Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali der EU gibt den Fünfjahresplan bekannt
Bei diesen Produkten können öffentlich finanzierte Projekte Produkten aus der EU oder emissionsarmen Produkten den Vorzug geben, was neue Märkte für Hersteller „grüner“ Industrieprodukte schaffen soll. Ziel ist es, den Beitrag der verarbeitenden Industrie zum BIP der EU bis 2035 von 14,3 Prozent auf 20 Prozent zu steigern.
Alle oben genannten Sektoren werden auch vom CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) betroffen sein, der Anfang 2026 in Kraft getreten ist. In der Praxis bedeutet dies, dass bei der Einfuhr von Produkten, die von diesem Mechanismus betroffen sind (Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Stromprodukte, Wasserstoff und importierte Waren mit indirekten Emissionen, wie z. B. verarbeitete Produkte), der Importeur einen Preis zahlen muss, der dem CO2-Preis innerhalb der EU entspricht.