Unveröffentlichte Urteilsbegründung des EuGH könnte impfunwilligen Ärzten vor Ärztekammern und Gerichten helfen
In der nicht veröffentlichten Begründung eines Beschlusses aus dem Jahr 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass amtliche Zulassungen von modRNA-“Impfstoffen” „keine Pflicht für Ärzte begründeten, ihren Patienten diese Impfstoffe zu verschreiben und zu verabreichen“. Viele Ärzte, die von entsprechenden Impfungen abraten, sehen sich jedoch Schikanen durch Ärztekammern oder gar Gerichtsverfahren ausgesetzt.