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“Zu sagen was ist, bleibt die revolutionärste Tat.” (Rosa Luxemburg)

Deutschland: Das Sterben der WohnungslosenÜberraschung: den Eisbären geht es prima, sie sterben nicht aus

Krankenhäuser als Kostenstelle

Titelbild

Mit Einführung der Fallpauschale wurde der medizinische Betrieb einem enormen Effizienzdruck ausgesetzt — die Fürsorge für den Patienten erscheint seither zweitrangig.

Über Jahrzehnte galten Krankenhäuser in Deutschland als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Ihr Auftrag war politisch klar definiert: flächendeckende medizinische Versorgung, unabhängig von Rentabilität, sozialem Status oder regionaler Lage. Dieses Verständnis wurde nicht abrupt aufgegeben, sondern schrittweise umgebaut. Der Wandel vollzog sich leise, technisch, juristisch und administrativ. Er war kein Unfall, sondern das Ergebnis politischer Reformen, die Gesundheitsversorgung zunehmend nach betriebswirtschaftlichen Kriterien organisieren. Der entscheidende Systemwechsel erfolgte mit der Abkehr von der Selbstkostendeckung. Krankenhäuser erhielten früher die tatsächlich angefallenen Kosten erstattet, ergänzt durch staatliche Investitionsfinanzierung. Dieses Modell setzte keinen Effizienzdruck im ökonomischen Sinn, sondern orientierte sich am Versorgungsauftrag. Mit der Einführung des diagnosebezogenen Fallpauschalensystems wurde dieses Prinzip grundlegend ersetzt. Seitdem wird nicht mehr die reale Behandlungsdauer oder der individuelle Aufwand vergütet, sondern ein pauschalierter Betrag pro definiertem Behandlungsfall.

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