Schnittstelle der Entwertung

Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, empfinden den Kontakt mit dem Jobcenter oft als demütigend — sie spüren, dass sie hier zur Verfügungsmasse degradiert werden.
Wer in Deutschland in das Jobcenter-System gerät, betritt nicht einfach eine Behörde. Er betritt eine eigene Wirklichkeit, in der Sprache, Zeitgefühl und Selbstbild sich verschieben. Viele nennen es weiterhin „Arbeitsamt“, obwohl es längst anders organisiert ist; der alte Begriff trifft aber etwas, das tiefer sitzt: die Erfahrung, dass der Staat an dieser Stelle nicht als Partner erscheint, sondern als Instanz, die prüft, sortiert, anweist, sanktioniert. Und selbst wenn man die Mitarbeiter als Einzelne außen vor lässt, selbst wenn man die guten Begegnungen nicht unterschlägt, bleibt eine Grundstruktur: Hilfe wird im Jobcenter nicht als selbstverständliche gesellschaftliche Verpflichtung verstanden, sondern als Ausnahmezustand, der Verwaltung, Begründung und Kontrolle auslöst. Bedürftigkeit ist nicht einfach ein Fakt, sie ist ein Verdacht, der widerlegt werden muss. Der Antragsteller wird nicht nur unterstützt, er wird gleichzeitig in ein Raster eingeordnet, das ihn dauerhaft definieren kann.