Auf der Gefängnisinsel werden jetzt auch Gedankenverbrechen verfolgt, die verübt wurden, bevor sie verboten waren
Siehe dazu auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 11:
(2) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

