Falls jemand im Kanton St. Gallen wohnt und keine 20'000 Stutz zahlen will, wenn er sich dem Spritzgift verweigert – hier gibt es die Vernehmlassung
Totalrevision Gesundheitsgesetz (Sicherungskopie), siehe Art. 18 b).
Wäre natürlich gut, auch das Bundesgesetz, was diesem kantonalen Gesetzesvorschlag zugrunde liegt, käme wieder weg. Aber die Sekte hat die Schweiz noch voll im Griff, und die nächste “Pandemie” ist bereits in Vorbereitung – schliesslich kann man mit nichts sonst so viele Milliarden Profit machen wie damit. Hat halt super geklappt, für die Profiteure.
Zurück zum Gesetzesentwurf in St. Gallen. Art. 15 d) ist auch interessant. Die wollen Kinder entgegen dem ausdrücklichen Wunsch der Eltern in der Schule zwangsimpfen in St. Gallen.