Schweizer Bundesverwaltungsgericht: Massenüberwachung der grenzüberschreitenden Kommunikation ist nicht grundrechtskonform
Die grenzüberschreitende Kommunikation wird vom Nachrichtendienst des Bundes im Rahmen der Funk- und Kabelaufklärung überwacht. In seinem Urteil stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die Funk- und Kabelaufklärung in der derzeitigen Ausgestaltung nicht konform ist mit der Bundesverfassung und der EMRK. Der Gesetzgeber erhält Gelegenheit, die Mängel im Rahmen der laufenden Gesetzesrevision zu beheben.