EU-Rahmenvertrag: Unvollständige Bilanz – oder eventuell bewusst gefälscht?
Der Abschluss einer Bilanz endet im Normalfall mit einer ausgeglichenen Soll- und Haben-Spalte. In der Erfolgsrechnung wird entweder ein Verlust oder ein Gewinn ausgewiesen. Dabei müssen Aufwand und Ertrag wahrheitsgemäss und vollständig in der Erfolgsrechnung aufgeführt werden. In Bezug auf den Rahmenvertrag der Schweiz mit der EU werden diese Grundvoraussetzungen sträflich verletzt.