Hausverbot droht: Hessischer Landtag darf Fraktionsmitarbeiter künftig auf politische Gesinnung überprüfen

Der Hessische Landtag darf Fraktionsmitarbeiter künftig auf politische Gesinnung überprüfen – dazu darf er etwa auch den Verfassungsschutz abfragen. Vermeintlichen Verfassungsfeinden droht ein Hausverbot im Landtag – eine Grünen-Abgeordnete spricht von einem „Demokratieschutzgesetz“.
Den Bericht gibt's hier. Die Prüfung wird durch die Gedankenpolizei durchgeführt.