Krieg und Nachhaltigkeit™ – Ich mach‘ mir die Welt, wie sie mir gefällt – Teil 3

„Sämtliches Handeln der EU stützt sich auf die Verträge“, so das Brüsseler Credo[1]: diese „sind die Grundlage für das EU-Recht und werden als Primärrecht bezeichnet“; die darauf „aufbauenden Rechtsvorschriften werden Sekundärrechte genannt“. Letztere umfasst Verordnungen, Richtlinien, etc. „Die EU“ kann folglich nur dann etwas beschließen, wenn sie ausdrücklich dazu ermächtigt wurde. So das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung[2]. Dies vorausschickend, steht nun die „neue Ära der europäischen Verteidigung und Sicherheit“[3] im Fokus, bzw. zusätzliche Mittel von 500 Milliarden Euro. Wird aus dem Friedensprojekt eine Kriegsmaschine?